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Festgeld-Bonus

Bedingungen Festgeld-Bonus

Bonus-Angebot für ablaufende KOMMUNALKREDIT INVEST Festgeldanlagen

  1. Dieses Bonus-Angebot richtet sich an Kunden der Kommunalkredit Austria AG Zweigstelle Deutschland („Bank“) mit Wohnsitz in Deutschland, die KOMMUNALKREDIT INVEST Festgeldanlagen („Festgeldanlagen“) bei der Bank halten.
     

  2. Das Bonus-Angebot gilt ab dem Tag, an dem die vereinbarte Laufzeit einer im Sinn der Ziffer 1 dieses Bonus-Angebots bonusberechtigten Festgeldanlage abläuft (Beginn der „Angebotsfrist“). Wenn ein Kunde mehrere Festgeldanlagen bei der Bank hält, die innerhalb von 6 Monaten ablaufen, beginnt die Angebotsfrist mit dem Ablauf der Festgeldanlage, die am frühesten abläuft. Das jeweilige Gültigkeitsdatum des Bonusangebots ist dem persönlichen Anschreiben an den Kunden zu entnehmen, das postalisch versendet wird (Ende der „Angebotsfrist“).
     

  3. Schließt ein Kunde, dessen Festgeldanlage abläuft innerhalb der Angebotsfrist eine neue KOMMUNALKREDIT INVEST Festgeldanlage in Höhe von mindestens 10.000 Euro („Neue Festgeldanlage“) ab, gewährt ihm die Bank einen Festgeld-Bonus. Die Höhe des Festgeld-Bonus richtet sich nach dem vom Kunden postalisch erhaltenen Angebot. Für die Verzinsung der Festgeldanlagen gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Konditionen gemäß Konditionenblatt für die KOMMUNALKREDIT INVEST Festgeldanlage, dem der Kunde im Zuge des Abschlusses der Festgeldanlage zustimmt.
     

  4. Der Festgeld-Bonus wird nur einmalig für die Eröffnung einer Neuen Festgeldanlage innerhalb der Angebotsfrist gewährt.
     

  5. Die Annahme dieses Bonus-Angebots erfolgt, indem der Kunde sich nach Anklicken des Zustimmungskästchens zu dem Bonus-Angebot unter Eingabe der Kundenummer und des ihm per Kundenschreiben übermittelten Bonus-Codes auf der Website www.kommunalkreditinvest.de/bonus seinen Festgeld-Bonus sichert. Anschließend kann er gemäß den KOMMUNALKEDIT INVEST Vertragsbedingungen in seinem Online Banking die Neue Festgeldanlage vornehmen, die zur Auszahlungsberechtigung des Bonus führt.
     

  6. Der Festgeld-Bonus wird spätestens 60 Bankarbeitstage nach Abschluss der Neuen Festgeldanlage auf dem der Neuen Festgeldanlage zugrundeliegenden KOMMUNALKREDIT INVEST Transferkonto des Kunden zur freien Verfügung gutgeschrieben.
     

  7. Das Bonus-Angebot gilt entsprechend auch für Festgeldanlagen auf Gemeinschaftskonten, wobei der Festgeld-Bonus nur einmalig für die Neue Festgeldanlage und nicht pro Kunde gewährt wird.
     

  8. Der Festgeld-Bonus stellt eine Vergütung für die Überlassung von Kapital dar und unterliegt somit der Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
     

  9. Soweit in dem Bonus-Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, finden die sich auf die KOMMUNALKREDIT INVEST Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunden beziehenden und auf www.kommunalkreditinvest.de hinterlegten Vertragsbedingungen, Konditionen und Informationen Anwendung. Dies gilt insbesondere auch für den Abschluss der Neuen Festgeldanlage.

Bedingungen zum Download