Stand 27. Juni 2025
Damit möglichst viele Menschen unsere Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, müssen wir bestimmte Regeln einhalten. Das Gesetz heißt in Deutschland Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und wird mit BFSG abgekürzt. Die Anforderungen finden Sie in diesen Rechtsgrundlagen:
Auf Basis dieser Rechtsgrundlage muss unsere Website vier wichtige Grundsätze erfüllen:
Feedback, Beschwerdemöglichkeit und Kontaktangaben
Wir erweitern und verbessern unsere barrierefreien Dienstleistungen laufend. Unsere Produkte und Dienstleistungen sollen einfach zu bedienen und leicht zugänglich sein. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseite oder des Online Bankings behindern, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die Internet-Adresse (URL) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
So erreichen Sie uns:
Kommunalkredit Austria AG Zweigstelle Deutschland
KOMMUNALKREDIT INVEST Kundenservice
Postfach 200611
08056 Zwickau
Telefon: +49 69 50 60 38 380
E-Mail: kundenservice-NOSPAM-kommunalkreditinvest.de
Stand 27. Juni 2025
Nachfolgend beschreiben wir die Dienstleistung Online-Sparen. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen unserer Dienstleistung. Wenn es rechtlich notwendig ist, verwenden wir vereinzelt bestimmte, gesetzlich vorgesehene Fachbegriffe. Wir erklären dann die Begriffe. Die Angaben sind reine Information. Rechtlich gilt, was im Vertrag steht, den Sie mit uns abschließen.
Ein Tagesgeldkonto ist ein Anlagekonto, bei dem das Guthaben täglich verfügbar ist und variabel verzinst wird. Es handelt sich um eine Form der Geldanlage ohne feste Laufzeit, bei der Ein- und Auszahlungen jederzeit möglich sind. Der Zinssatz kann sich im Laufe der Anlagedauer verändern.
Ein Festgeldkonto ist eine Geldanlage, bei der Sie einen bestimmten Geldbetrag für eine festgelegte Zeit bei uns „fest“ anlegen. Während dieser Zeit ist das Geld nicht verfügbar, dafür bekommen Sie aber einen festen Zinssatz, der oft höher ist als bei anderen Sparformen wie einem Tagesgeldkonto.
Die Zinsen für Ihr KOMMUNALKREDIT INVEST Tagesgeldkonto werden quartalsweise direkt auf dieses Konto überwiesen.
Auf dem Festgeldkonto bei Laufzeiten von über 12 Monaten können Sie zwischen 2 Varianten der Zinszahlung wählen:
Bei Laufzeiten unter oder bei genau 12 Monaten erfolgt die Zinszahlung am Datum der Fälligkeit des Anlagebetrages.
Zinseszinsen sind Zinsen, die auf bereits aufgelaufene Zinsen gezahlt werden. Im Gegensatz zu einfachen Zinsen, bei denen nur das ursprüngliche Kapital verzinst wird, werden bei Zinseszinsen die Zinsen ebenfalls verzinst. Das veranlagte Geld wächst somit schneller, da erhaltene Zinsen direkt wieder angelegt und nicht ausbezahlt werden.
Das KOMMUNALKREDIT INVEST Transferkonto ist die Drehscheibe für Ihre KOMMUNALKREDIT INVEST Anlagen: Vom Transferkonto können Sie in Festgeld und/oder Tagesgeld anlegen oder Gelder auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto (siehe Punkt 4) zurück überweisen. Bitte beachten Sie, dass das Transferkonto ausschließlich als Drehscheibe gedacht ist und in der Regel niedriger verzinst ist als Ihre Festgeld- oder Tagesgeldanlage. Die aktuellen Konditionen entnehmen Sie bitte dem Konditionenblatt Transferkonto unter https://www.kommunalkreditinvest.de/agb-dokumentenarchiv.
Das Referenzkonto ist ein Girokonto – üblicherweise bei Ihrer deutschen Hausbank, über das Sie Ihren Zahlungsverkehr (Überweisungen, Daueraufträge, Ein- und Auszahlungen, etc.) abwickeln. Ein- und Auszahlungen können Sie ausschließlich zwischen Ihrem KOMMUNALKREDIT INVEST Transferkonto und dem angegebenen Referenzkonto durchführen.
Die Kontoführung ist bei KOMMUNALKREDIT INVEST kostenlos.
Sie können den Vertrag über das Transferkonto jederzeit kündigen, sofern kein Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto mehr besteht. Die wirksame Kündigung eines Transferkontos setzt die vorherige Schließung des Tagesgeldkontos und des Festgeldkontos nach den jeweiligen Besonderen Bedingungen für die KOMMUNALKREDIT INVEST Tagesgeldanlage und die Besonderen Bedingungen für die KOMMUNALKREDIT INVEST Festgeldanlagen voraus.
Mit wirksamer Kündigung des Transferkontos endet auch die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Bank und ein allfälliger bestehender Saldo wird automatisch auf ihr Referenzkonto übertragen.
Die Kündigung des Transferkontos erfolgt durch Mitteilung an die Bank, schriftlich, per E-Mail oder über Ihr persönliches Online Banking.
Ein Kontoauszug ist ein offizielles Dokument, das alle Transaktionen Ihres Bankkontos über einen bestimmten Zeitraum zusammenfasst. Er enthält Informationen über Ein- und Ausgänge, wie Überweisungen, Einzahlungen, Abhebungen, Gebühren und Zinsen.
Sie haben bei der Kontoeröffnung angeben, dass Ihre Kundeninformationen (Kontoauszüge, Steuerbescheinigungen etc.) kostenfrei im Online-Archiv bereitgestellt werden? In diesem Fall finden Sie die Informationen in Ihrem persönlichen KOMMUNALKREDIT INVEST Online Banking unter "Postfach".
Wenn Sie den kostenpflichtigen postalischen Weg für den Versand von Kundeninformationen gewählt haben, übermitteln wir sie Ihnen auf diese Weise.
Die Einlagensicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitssystem, das Geld auf Bankkonten schützt. Wenn eine Bank zahlungsunfähig wird, sorgt die Einlagensicherung dafür, dass Einlagen (Guthaben auf Bankkonten) bis zu einem bestimmten Betrag abgesichert sind.
Für die KOMMUNALKREDIT INVEST Anlagen gelten die Bestimmungen über grenzüberschreitende Einlagensicherung nach dem deutschen Einlagensicherungsgesetz ("EinSiG") in Verbindung mit dem österreichischen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz („ESAEG“).
Die zuständige Sicherungseinrichtung für die Kommunalkredit Austria AG – und damit auch für KOMMUNALKREDIT INVEST Einlagen – ist die gesetzlich verankerte Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. Diese sichert Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde und pro Kreditinstitut. Einlagen von Gemeinschaftskonten mit zwei Inhabern werden von der Einlagensicherung der Banken & Bankiers daher mit bis zu 200.000 Euro gesichert. In bestimmten Fällen (Einlage stammt z.B. aus dem Verkauf einer privaten Wohnimmobilie) sind Einlagen über 100.000 Euro hinaus gesichert.
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Informationsbogen für den Einleger unter https://www.kommunalkreditinvest.de/agb-dokumentenarchiv.